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Zivildienst oder FSJ/Zivildienst oder FSJ/Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) /Verweigerungsverfahren

Kriegsdienstverweigerung

"Kein Mensch darf gegen sein Gewissen zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden" (Art. 4,3 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland)

Anerkennungsverfahren

Das Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) regelt das Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer. Danach kann jeder einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen, der mindestens 17 ½ Jahre ist. Der Antrag muss beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt werden, bei dem auch die Musterung stattfindet. Erst wenn in dem Musterungsverfahren die gesundheitliche Tauglichkeit festgestellt worden ist, wird das Verfahren bezüglich der Kriegsdienstverweigerung aufgenommen.

Hilfe bei der Anerkennung

Die Arbeitsstelle für Kriegsdienstverweigerung, Zivildienst und Freiwillige Friedensdienste der Evangelischen Kirche im Rheinland berät und unterstützt Sie in Fragen der Anerkennung zu Kriegsdienstverweigerer. Sie nennt Ihnen auch Personen in Ihrer Umgebung, bei denen Sie in diesen Fragen Unterstützung erhalten.

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