home bildungsstaette zivi fsj service aktuelles
Rahmenbedingungen
Verweigerungs- verfahren
Gesetzestexte
Arbeitsfelder
FSJ im Ausland
Ziviler Ersatzdienst
Stellensuche
Kontakt
Kontakt
Impressum
Zivildienst oder FSJ/Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)/Ziviler Ersatzdienst

Ziviler Ersatzdienst

Dienst im Ausland
Der Dienst im Ausland soll das friedliche Zusammenleben der Völker fördern. Wer sich für diesen Dienst entscheidet, muss ihn unentgeltlich ableisten. Der Dienst dauert zwei Monate länger als der Zivildienst. Die Altersgrenze für die Verpflichtung ist der 25. Geburtstag. Die Verpflichtung muss vor Zustellung des Einberufungsbescheides eingegangen werden. Der andere Dienst im Ausland muss von einem anerkannten Träger durchgeführt werden, z.B. der Evangelischen Kirche.

 Kontakt

Entwicklungsdienst
Es besteht die Möglichkeit, bei einem anerkannten Träger der Entwicklungshilfe (z.B. Brot für die Welt) Entwicklungsdienst zu leisten. Die Entscheidung sollte vor dem 30. Geburtstag gefällt werden. Der Dienst dauert mindestens zwei Jahre. Die Verpflichtung muss vor Zustellung des Einberufungsbescheides eingegangen werden.

Zivil- und Katastrophenschutz
Auch im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes kann ein Ersatzdienst geleistet werden. Der Aufgabenbereich umfasst alle möglichen zivilen Warn- und Schutzdienste. Bei folgenden Verbänden ist ein Ersatzdienst möglich: Berufs- und freiwillige Feuerwehren; Luftschutz- und Selbstschutzverbände; Technisches Hilfswerk; Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfallhilfe und Malteser Hilfsdienst.
Zum Zivil- oder Katastrophenschutz muss man sich vor dem 25. Geburtstag für mindestens sechs Jahre verpflichten. Der Dienst muss ehrenamtlich sein, es dürfen also keine Zahlungen geleistet bzw. angenommen werden. Zudem muss die zuständige Behörde der Stadt oder des Landkreises zustimmen. Die Verpflichtung muss vor Zustellung des Einberufungsbescheides eingegangen werden.